Sicherheit in stürmischen Zeiten

Bootsversicherungen

Nicht nur im Herbst kommt es regelmäßig zu Sturmschäden im Hafen. Der Wind drückt ein Boot auf das andere, Wellenschlag kommt hinzu, Fender verrutschen, eventuell reißt sogar ein gut dimensionierter Festmacher. Nun denken viele Eigner, dass sie Schadenersatz für erlittene Schäden am eigenen Boot von anderen erhalten können.

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Sehr häufig ist das aber nicht richtig: Zu Schadenersatz ist nur derjenige verpflichtet, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Im Falle des Sturms trifft jedoch in der Regel niemanden ein Verschulden, weil höhere Gewalt der Auslöser des Problems war – jeder trägt in einem solchen Fall seinen Schaden selbst. Diese Bestimmungen sind in Deutschland gesetzlich im BGB geregelt – haben also zunächst nichts mit Versicherungen zu tun. Auf der sicheren Seite ist, wer eine gute Yacht-Kaskoversicherung hat, denn diese leistet in der Regel für derartige Schäden am eigenen Schiff, die durch Sturm verursacht wurden. Hier spielt eine Schuldfrage keine Rolle. Das Kleingedruckte seiner Kasko-Police sollte man aufmerksam lesen: So gibt es Verträge, bei denen Sturmschäden erst dann versichert sind, wenn es sich um Windstärken von acht Beaufort (Sturm und mehr) handelt. Der Eigner sollte darauf achten, dass seine Allgefahrenversicherung keinen Ausschluss enthält, der Schäden durch Wind ausschließt.

Am besten schaut man in stürmischen Zeiten lieber einmal mehr nach dem Rechten und vergewissert sich, dass das wertvolle Eigentum gut geschützt ist. Nach einem Sturm ist eine Kontrolle immer ratsam, da eventuelle Schäden unverzüglich dem Versicherungspartner gemeldet werden müssen und Schadenminderung zu betreiben ist. Treten Schäden auf, z.B. durch Regen, weil sich der Eigner erst nach einigen Wochen das Schiff ansieht und die beschädigte Plane das Schiff nicht schützte, kann es Probleme mit der Regulierung dieser Schäden geben.


Gut beraten ist jeder Eigner, der sich bei angekündigtem Sturm noch einmal zusätzlich vergewissert, dass sein Boot gut und sicher festgemacht ist. Wenige Handgriffe genügen manchmal, um ärgerliche Schäden zu vermeiden: Ist die Rollfock richtig abgesichert, kann ein Fender zusätzlich ausgebracht werden, und sind die Leinen in der richtigen Länge? Und auch im Winterlager sollte sich jeder Eigner regelmäßig davon überzeugen, dass sein Schiff gegen diese immer wieder auftretenden und zu erwartenden Wetterereignisse geschützt ist. Sind alle ungeschützten Luken geschlossen, ist die Winterplane fest verzurrt, und kommt es nicht zu Flattern oder Reibung zwischen Gurten, Plane und dem Rumpf? Ist ein sicherer Stand gewährleistet? Unter Umständen können an Land stehende Yachten durch den Winddruck sogar umkippen und dabei Schäden verursachen. Stellt sich dann heraus, dass die Yacht nicht ordnungsgemäß gelagert war und dies den Schaden verursacht hat, könnte ein geschädigter Dritter Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen. Eine Haftpflichtversicherung ist dann ein wichtiger Schutz.

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Expertenrat

Mehr Infos zum Thema Boot-Haftpflichtversicherung sowie zu allen weiteren Versicherungsfragen für Bootseigner gibt es auf www.wehring-wolfes.de. Unter Telefon +49 (0)40 87 97 96 95 stehen zudem die Experten von Wehring & Wolfes persönlich zur Verfügung.

 

Rainer Kugler
Wehring & Wolfes GmbH
Kurze Mühren 6, D-20095 Hamburg
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